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staatlich anerkannte Fachakademie zur Restauratorenausbildung  



             

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Eingangsvoraussetzungen


Voraussetzungen:
  1. Ein mittlerer Schulabschluss bzw. Abitur
  2. Ein anerkannter Berufsabschluss in einem holzverarbeitenden Handwerk.
    (Tischler bzw. Schreiner, Holzbildhauer, Drechsler, Holzmechaniker, Holzblasinstrumentenmacher,
    Geigenbauer, Zupfinstrumentenmacher, Holzflugzeugbauer, Orgelbauer, Wagner, Zimmerer, Vergolder, Bootsbauer, Bogenmacher, Holzspielzeugmacher, Flechtwerkgestalter und Parkettleger)
    oder
    für Abiturienten
    der Nachweis über ein fachbezogenes restauratorisches Praktikum.
  3. Die erfolgreiche Teilnahme an einem mehrtägigen Eignungsverfahren.
  4. Der positive Abschluss einer zweimonatigen Probezeit.

    Bewerbern mit einem Berufsabschluss in einem holzverarbeitenden Handwerk ohne restauratorisches Praktikum empfehlen wir ein restauratorisches Praktikum.

          Auf Anfrage erhalten Sie eine Liste von Restauratoren die Praktikumsplätze anbieten.
          (Praktika sind durch entsprechende Dokumentationen nachzuweisen)

Sonderregelungen für den Zugang zur Abschlussprüfung nach § 37 "Abschluss für andere Bewerber" möglich.

Ausbildungsdauer:

Gesamtlaufzeit lt. Schulordnung der Fachakademie: 3 Jahre Vollzeitunterricht. Ferien nach der bayerischen Ferienordnung.

Kosten:

Eignungsverfahren Gebühr:
€ 100,00
Kaution Gebühr:
€ 387,80
Abschlussprüfung Gebühr:
€ 387,80
Ausbildungskostenbeteiligung gemäß
der Gebührenordnung monatlich:
€ 387,80
In den monatlichen Studiengebühren ist der staatliche Schulgeldersatz gem. BaySchFG
von € 880,-- jährlich eingeschlossen.
Es sind somit monatlich vom Studierenden nur zu entrichten:
1. Ausbildungsjahr (12 x im Jahr)
€ 314,50
2. Ausbildungsjahr (12 x im Jahr)
€ 314,50
3. Ausbildungsjahr (11 x im Jahr)

+ Prüfungsgebühr


€ 314,50

€ 387,80

Stand Januar 2011, Änderungen vorbehalten

Beihilfen:

Es besteht die Möglichkeit staatlicher Ausbildungsförderungen auf Antrag, z.B. BAföG.

Neue Rechtssprechung im Steuerrecht Aufwendungen für Umschulungen können steuerrechtlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Aus aktuellem Anlass dürfen wir Sie auf eine interessante steuerrechtliche Entscheidung hinweisen. "Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (Änderung der Rechtsprechung)". Auch Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind, so der Tenor der anliegenden zwei Urteile des Bundesfinanzhofes. Die Auffassung, wonach Ausgaben für ein Erststudium an einer Universität oder Fachhochschule stets der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und deshalb nur als Sonderausgaben begrenzt abziehbar sind, wird aufgegeben:

Datum der Veröffentlichung: 03.1.2003
VI R 120/01 Urteil vom 4. Dezember 2002

Ausbildungsziel:

Staatlich geprüfte Restauratorin für Möbel und Holzobjekte

Staatlich geprüfter Restaurator für Möbel und Holzobjekte

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen und mit einer Urkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus belegt.

 

 

Goering Institut e.V.

Giselastr. 7

80802 München

Tel. 089/ 38 39 50 0

Fax 089/ 39 67 81

E-mail

                   

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